Lass dich beraten, wie viel Stromkosten du sparen kannst: 040-593622036 von Mo – Fr von 9 – 17 Uhr

Winterpreisbremse: Dein Strompreis bleibt unter 40 Cent/kWh mehr erfahren. Aktuelle Infos zur Strompreisbremse findest du hier.

GEG 2024: Das bedeuten die Änderungen im Gebäudeenergiegesetz für Verbraucher

Inhalt

GEG 2024: Änderungen für Verbraucher

Klimaschutz betrifft uns alle – sowohl Unternehmen in der Wirtschaft als auch die Politik und die Bürger und Bürgerinnen. Um einen Einfluss auf den Energieverbrauchs in Privathaushalten nehmen zu können, soll das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ein Rahmenwerk für den Umstieg auf klimafreundliches Heizen darstellen. Denn: Mit etwa 70 Prozent entfällt der größte Anteil des Energieverbrauchs in privaten Haushalten auf das Heizen. Das GEG soll den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen beschleunigen und faire Regelungen für Privatpersonen, Vermieter und Bauträger schaffen.

Dass dieser Umstieg mit Kosten verbunden ist, ist logisch – nicht umsonst waren die verschiedenen Ideen und Ansätze der Politik in den letzten Monaten so umstritten. Letztendlich wurde jedoch eine Lösung gefunden, sodass die Novelle des GEG zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist. Was diese Novelle konkret beinhaltet, was sich für Verbraucher ändert und welche Fördermöglichkeiten es gibt, erfährst du in diesem Artikel.

Was beinhaltet die Novelle des GEG für 2024?

Das Gebäudeenergiegesetz legt fest, dass die Wärmeversorgung in Gebäuden bis zum Jahr 2045 vollständig unabhängig von fossilen Energieträgern abgebildet und abgesichert werden soll. Das bedeutet: Spätestens ab 2045 wird jede Heizung vollständig mit Erneuerbaren Energien betrieben. Dazu zählen unter anderem:

Ziel der Novelle ist es, den Umstieg auf Erneuerbare Energien für die Heizung zu beschleunigen, ohne jedoch Eigentümer und Mieter zu überfordern oder finanziell zu überlasten. Vorschläge wie der verpflichtende Umstieg auf Wärmepumpen, selbst für Bestandsheizungen, wurden verworfen. Stattdessen gilt jetzt eine Verpflichtung zum Einbau einer Heizung mit mindestens 65 Prozent Erneuerbaren Energien – allerdings ausschließlich bei Neueinbau und auch hier mit Übergangslösungen. Zudem gibt es Freiheit in der Auswahl der Technologie – eine Pelletheizung ist ebenso geeignet wie eine Wärmepumpe. Unterschieden wird zwischen Neubauten und Bestand.

Kann eine Heizung nicht mehr repariert werden, muss in Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern grundsätzlich nach dem 30. Juni 2026 eine Heizung mit mindestens 65 Prozent Erneuerbaren Energien eingebaut werden. Für Kommunen unter 100.000 Einwohnern gilt das ab dem 30. Juni 2028. Hier gelten jedoch individuelle Übergangslösungen. Vermieter können bis zu zehn Prozent der Kosten im Zuge einer Modernisierungsumlage auf ihre Mieter umlegen, allerdings maximal 50 Cent pro Quadratmeter und Monat.  

Wer ab dem 1. Januar 2024 einen Bauantrag stellt, ist verpflichtet, im Neubaugebiet eine Heizung mit mindestens 65 Prozent Erneuerbaren Energien einzubauen. Außerhalb eines Neubaugebiets gilt diese Regelung frühestens ab 2026.

Geht es um Bestandsbauten, gelten diese Regelungen: Funktioniert eine Heizung oder lässt sie sich reparieren, ist kein Austausch nötig.

Kann eine Heizung nicht mehr repariert werden, muss in Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern grundsätzlich nach dem 30. Juni 2026 eine Heizung mit mindestens 65 Prozent Erneuerbaren Energien eingebaut werden. Für Kommunen unter 100.000 Einwohnern gilt das ab dem 30. Juni 2028. Hier gelten jedoch individuelle Übergangslösungen. Vermieter können bis zu zehn Prozent der Kosten im Zuge einer Modernisierungsumlage auf ihre Mieter umlegen, allerdings maximal 50 Cent pro Quadratmeter und Monat.  

Die wichtigsten Änderungen für dieses Jahr im Überblick

Abbildung zum GEG Gebäudeenergiegesetz, welche die Regelungen ab 2024 zeigt.

Was ändert sich durch die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes für Verbraucher?

Verbraucher und Verbraucherinnen können aus mehreren Gründen aufatmen:

Was sich jedoch ändert: Wer eine neue Heizung benötigt, sollte sich professionell beraten lassen und unbedingt über den Einbau einer klimafreundlichen Heizung nachdenken. Denn: Über die Jahre werden die Kosten für fossile Energien steigen. Zusätzlich sollen die Auflagen für neu eingebaute Gas- und Ölheizungen steigen: So müssen ab 2029 beispielsweise steigende Anteile von Bioenergie verwendet oder eine Hybridlösung zwischen fossiler Heizenergie und Erneuerbaren eingesetzt werden. Wichtiger Faktor dabei ist vor allem die Technologieoffenheit. Statt einer teuren Wärmepumpe können Verbraucher auch auf andere Lösungen für den Heizungstausch umsteigen, solange mindestens 65 Prozent der Energie aus Erneuerbaren Quellen stammt.

Welche Fördermöglichkeiten gibt es im Zuge des GEG?

Um einen Anreiz für das klimafreundliche Heizen zu schaffen, hat der Bund mehrere Möglichkeiten zur Förderung geschaffen. Dabei gilt: Die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) kann für jeden Heizungstausch als Zuschuss in Anspruch genommen werden. Zusätzlich ist ein zinsverbilligter Kredit für Haushalte bis zu einem Jahreseinkommen von 90.000 Euro möglich. Es gibt 3 Stufen der Förderung.

Die verschiedenen Stufen können miteinander kombiniert werden, solange sie 70 Prozent Anteil an den gesamten Kosten nicht übersteigen. Zusätzlich gibt es einen Schutz für Mieter durch die Deckelung der Kosten für den Heizungstausch auf maximal 50 Cent pro Monat und Quadratmeter.

Auch die vorangehende Energieberatung durch einen Experten kann gefördert werden. Dafür gibt es die Bundesförderung Energieberatung Wohngebäude (EBW).

Für Neubauten gibt es ein gesondertes Förderprogramm für klimafreundliche Neubauten, das allerdings seit Mitte Dezember 2023 pausiert wurde. Neue Informationen dazu gibt es auch nach Beschluss des Haushalts 2024 bisher nicht.

Fazit

Das GEG 2024 bildet die Grundlage für klimafreundliches Heizen

Das Gebäudeenergiegesetz soll den Weg hin zu klimafreundlichem Heizen frei machen. Es verpflichtet zwar zum Einbau klimafreundlicher Heizungen, gewährt dabei jedoch lange Übergangsfristen und vor allem Freiheit in der Wahl der Technologie. Wer also von einer Wärmepumpe nicht überzeugt ist, kann stattdessen auf andere Heiztechnologien wie Pellets oder Solarthermie setzen. Die umfassenden Möglichkeiten zur Förderung sorgen zudem dafür, dass auch ein früherer Umstieg von einer alten und fossil betriebenen Heizungsanlage attraktiv wird – auch für Haushalte mit geringem Einkommen. Insgesamt handelt es sich beim GEG 2024 um eine wichtige Grundlage auf dem Weg zu mehr Klimaschutz in Deutschland und einen zentralen Baustein für die Energiewende.

Ökostrom Siegel Logo

100% Ökostrom

Zeit für einen Wechsel?

Informiere dich jetzt unverbindlich per E-Mail über die Vorteile mit rabot.charge und dein Einsparpotenzial.

Es gelten unsere Datenschutzbestimmungen.

Zeit für einen Wechsel!

Wenn du eine Strompreiserhöhung erhalten hast, kannst du von deinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen und den Vertrag mit deinem Versorger vor Ablauf der regulären Laufzeit beenden.
Falls du dich für unseren Tarif entscheidest, übernehmen wir für dich den Wechsel und kündigen deinen bisherigen Versorger.
Informiere dich jetzt unverbindlich und kostenfrei per E-Mail über unseren Stromtarif und dein Einsparpotenzial.

Zeit für einen Wechsel?

Informiere dich unverbindlich und kostenfrei per E-Mail über unseren Stromtarif und dein Einsparpotenzial.
Es gelten unsere Datenschutzbestimmungen.

Zeit für einen Wechsel?

Informiere dich jetzt unverbindlich und kostenfrei. Wir schicken dir per E-Mail weitere Informationen über unseren Stromtarif inkl. 100% Strompreisbremse und zeigen dir, wie viel du mit rabot.charge sparen kannst.

Unsere Preisbremse

Wir bieten dir in Kombination mit unserem Tarif eine 100% Preisbremse an, die nach Vertragsabschluss über einen Zeitraum von 12 Monaten gilt.
Für die verbleibenden 20% deines Vorjahresverbrauchs, die von der Stompreisbremse der Bundesregierung nicht gedeckelt sind, sprechen wir eine Preisgarantie aus – ebenfalls in Höhe von max. 40 Cent/kWh.
Falls du dich für unseren Tarif mit 100% Strompreisbremse entscheidest, übernehmen wir für dich den Wechsel und kündigen deinen bisherigen Versorger.

Zeit für einen Wechsel!

Wenn du eine Strompreiserhöhung erhalten hast, kannst du von deinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen und den Vertrag mit deinem Versorger vor Ablauf der regulären Laufzeit beenden.
Falls du dich für unseren Tarif entscheidest, übernehmen wir für dich den Wechsel und kündigen deinen bisherigen Versorger.
Informiere dich jetzt unverbindlich und kostenfrei per E-Mail über unseren Stromtarif und dein Einsparpotenzial.

Zeit für einen Wechsel?

Informiere dich unverbindlich und kostenfrei per E-Mail über unseren Stromtarif und dein Einsparpotenzial.
Es gelten unsere Datenschutzbestimmungen.

Ja!

Wir können auch deinen gesamten Haushalt optimieren. Gib dafür in unserem Preisrechner neben deinem Elektroauto die Anzahl von Personen an, die in deinem Haushalt leben. Wir erstellen dir dann ein passendes Angebot.
Du hast dazu Fragen?

Wir sind von Montag bis Freitag zwischen 9.00 und 18.00 Uhr erreichbar.

Hast Du Fragen?

Unser Team hilft dir gerne weiter. Übermittle uns dazu deine Nachricht über das untenstehende Feld und wir werden uns schnellstmöglich per E-Mail zurückmelden.