Solarpaket 1: Alles was du wissen musst
Über Monate hing es in der Warteschleife, es gab Kritik und Diskussionen um einzelne Punkte, jetzt ist es endlich beschlossen und in Kraft getreten – das Solarpaket 1. Um die Energiewende zu entbürokratisieren und den Umstieg auf Solarenergie zu erleichtern, hat der Bundestag sowohl für private Dachanlagen als auch öffentliche Freiflächenanlagen zahlreiche Erleichterungen beschlossen. Was sich für dich dadurch ändern kann und ob sich der Einstieg in die Erzeugung von Solarenergie auch für dich lohnt, erfährst du in diesem Artikel.
Worum geht’s überhaupt im neuen Solarpaket?
Beim neuen Solarpaket 1 handelt es sich um Änderungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), im Messstellenbetriebsgesetz und im Energiewirtschaftsgesetz, sowie in einigen Verordnungen, die die Bundesregierung Ende April 2024 beschlossen hat. Es soll damit eine gesetzliche Grundlage schaffen, mit der der Ausbau von Photovoltaikanlagen entbürokratisiert wird und damit schneller vorangehen kann. Konkret bedeutet das beispielsweise:
Kleinere Solaranlagen bis 30 kW sollen künftig ohne Anmeldung in Betrieb genommen werden dürfen.
Der gemeinsame Betrieb von PV-Anlagen in Mehrfamilienhäusern soll vereinfacht werden.
Stromspeicher sollen nicht mehr ausschließlich für Erneuerbare Energien genutzt werden dürfen, sondern künftig voll ausgelastet werden.
Beschlossen wurde das Gesetz ursprünglich bereits im August 2023. Es gab allerdings Streitigkeiten zu einigen Themen, sodass die Zustimmung von Bundestag und Bundesrat bis Ende April auf sich warten ließ. Seit dem 16. Mai 2024 sind jetzt die meisten Neuregelungen in Kraft getreten.
Die wichtigsten Änderungen durch das Solarpaket 1 in 2024
Das Solarpaket 1 betrifft sowohl Solaranlagen auf privaten Häusern als auch Anlagen auf Freiflächen und zugehörige Elemente wie Stromspeicher. Wir von Rabot Energy möchten dir heute vor allem einen Überblick geben, was sich für dich als Privatperson – ob im Mehrfamilienhaus oder im Einfamilienhaus – ändern kann.
Zahlreiche Erleichterungen für Dachanlagen
PV-Anlagen auf dem Hausdach sind vor allem für Privatpersonen die häufigste Form der Solaranlagen. Für diese Anlagen wird jetzt vieles unkomplizierter:
In Mehrfamilienhäusern wird der Einbau von Solaranlagen deutlich vereinfacht. Die sogenannte gemeinschaftliche Gebäudeversorgung sorgt dafür, dass Eigentümergemeinschaften eine gemeinsame PV-Anlage ohne absurde gesetzliche Verpflichtungen betreiben können. Bisher wurde der Käufer der Anlage schnell rechtlich zum Stromversorger für die anderen Parteien und hätte so der Pflicht zur Reststromlieferung nachkommen müssen, was viele Vorhaben im Keim erstickt hat. Diese Regelung entfällt mit dem Solarpaket 1.
Nebenanlagen von Gebäuden wie Garagen oder Gartenhäuser können zur Installation von PV-Anlagen genutzt werden.
Überschüssiger Solarstrom von Mehrfamilienhäusern, der ins öffentliche Netz eingespeist wird, wird künftig ebenfalls nach EEG vergütet.
Durch das Freigeben vonnRepowering für Dachanlagen können Module jetzt auch gegen leistungsstärkere Panels ausgetauscht werden, wenn sie keinen Schaden haben. Bisher war das nur für Freiflächenanlagen möglich.
Für Dachanlagen zwischen 40 und 750 Kilowatt wurde die Einspeisevergütung um 1,5 Cent pro kWh angehoben, um auf gestiegene Kosten zu reagieren.
Anlagen mit einer Leistung von bis zu 30 kWh profitieren jetzt ebenfalls vom vereinfachten Netzanschlussverfahren. Bisher galt diese Regelung nur für Anlagen bis zu 10,8 kWh.
Solarpaket 1: Balkonkraftwerke werden unkomplizierter
Kleine PV-Anlagen, die per Stecker einfach ans Hausnetz angeschlossen werden können, sogenannte Balkonkraftwerke, benötigen kein gesondertes Bauvorhaben. Allerdings hat sich die Anschaffung vor allem für Anlagen mit wenig Ertrag bisher nur selten gelohnt: Der Aufwand für Bürokratie und Anmeldung war zu hoch. Um dem entgegenzuwirken, sind jetzt Balkonkraftwerke mit einer Leistung von bis zu 800 Watt von der Anmeldung beim Netzbetreiber befreit. Sie müssen lediglich ins Marktstammregister eingetragen werden. Auch die Verwendung mit alten Stromzählern ist jetzt möglich. Bisher war das verboten, da alte Zähler rückwärts laufen, wenn Strom eingespeist wird. Da der Austausch allerdings zu langsam vorangeht, wurde dieses Verbot abgeschafft.
Flexible Nutzung des Speichers
Ob für die Eigennutzung im Zuge eines Home Energy Management Systems oder zur Unterstützung des öffentlichen Stromnetzes im Zuge von Smart Grids – Stromspeicher sind unumgängliche Elemente der Energiewende. Sie tragen maßgeblich dazu bei, Wetter- und Zeitabhängigkeit von Erneuerbaren Energien ausgleichen zu können. Bisher konnte man jedoch ausschließlich dann die EEG-Vergütung erhalten, wenn in den Speicher ausschließlich Erneuerbare Energien geladen wurden. Damit Speicher in Zukunft voll ausgenutzt werden, darf dort jetzt auch Netzstrom geladen werden. Das vereinfacht die Nutzung deutlich und sorgt gleichzeitig dafür, dass flexible Stromtarife deutlich attraktiver werden – zu günstigen Zeiten bezogener Strom kann so eingespeichert und später verwendet werden.
Doch nur bedingt möglich: Verlegen der Anschlussleitungen
Einen kleinen Dämpfer hat das Solarpaket 1 erhalten. Ursprünglich war vorgesehen, dass die Verlegung von Leitungen für den Anschluss von Anlagen für Erneuerbare Energien auch durch Privatpersonen nicht mehr blockiert werden kann, wenn sie über ihr Grundstück verlaufen sollen. Diese Regelung wurde deutlich abgeschwächt und gilt jetzt ausschließlich für öffentliche Grundstücke. Ist also ein Nachbar gegen das Verlegen der Anschlussleitungen über sein Grundstück, muss entweder eine Alternative gefunden werden oder das Vorhaben kann nicht umgesetzt werden. Vor allem Bauernverbände hatten hier protestiert.
Resilienzbonus Teil vom Solarpaket 1?
Über so viele Monate aufgehalten wurde das Solarpaket 1 vor allem durch die Diskussionen über den sogenannten Resilienzbonus. Dieser Bonus sollte an Anlagenbetreiber in Form einer zusätzlichen Einspeisevergütung ausgezahlt werden, wenn sie europäische Komponenten verwenden. Viele Anbieter hatten dabei Sorge um einseitige Förderungen, Wettbewerbsverzerrung, ein Bremsen der Energiewende sowie mögliche Monopolstellungen. Jetzt wurde dieser Konflikt jedoch gelöst und der Resilienzbonus ist nicht Teil des neuen Solarpakets.
Lohnt sich eine PV-Anlage nach dem Solarpaket 1?
Diese Frage stellen sich jetzt vermutlich viele Privatpersonen – sowohl Mieter als auch Eigentümer. Finanziell ändert sich durch die Änderungen im Gesetz grundsätzlich erst einmal nicht viel. Allerdings ist es organisatorisch deutlich unkomplizierter geworden, eigenen Solarstrom zu produzieren. Du kannst ein Balkonkraftwerk einfach selbst installieren und einen Teil deines Stromverbrauchs selbst abdecken. Hast du bereits eine PV-Anlage auf dem Dach, kannst du deinen Stromspeicher jetzt flexibler einsetzen und damit ein HEMS aufbauen. Im Solarpaket finden sich auf jeden Fall einige Anreize zum Unterstützen der Energiewende.
Fazit
Bürokratieabbau in der Energiewende durch das Solarpaket 1
Das Solarpaket 1 bringt zahlreiche Erleichterungen für den Einstieg in Solarenergie mit sich. Vor allem auf den Bürokratieabbau für Balkonkraftwerke in Deutschland haben viele Mieter und Eigentümer lange gewartet. Möchtest du ohne großes Solarprojekt einsteigen, ist ein Balkonkraftwerk ein optimaler Weg, Stromkosten zu sparen und gleichzeitig einen Beitrag zur Energiewende zu leisten. Ob für Mehrfamilienhäuser, für Stromspeicher oder die Anmeldung von PV-Anlagen – in vielen Bereichen gibt es neue Erleichterungen, sodass der Bürokratieabbau dabei unterstützen kann, die Energiewende weiter voranzubringen.