Winterpreisbremse: Dein Strompreis bleibt unter 40 Cent/kWh mehr erfahren. Aktuelle Infos zur Strompreisbremse findest du hier.
Die RABOT CHARGE GmbH (im Folgenden: RABOT CHARGE) ist ein Stromlieferant, für die verlässliche Belieferung ihrer Kunden mit Ökostrom. Die RABOT CHARGE Tarife basieren auf zeitlich-variablen Strompreisen und berücksichtigen die jeweils aktuelle Marktsituation. Zielsetzung von RABOT CHARGE ist es, ihren Kunden ein Einsparpotenzial unter Berücksichtigung der Angebots- und Verbrauchssituation im deutschen Markt im Vergleich zum Referenzstrompreis, bezogen auf einen Zeitraum von einem Jahr, zu ermöglichen. Als Referenzstrompreis wird hierbei der in der jeweiligen Region gültige Grundversorgungstarif gesehen.
Handelt es sich beim Kunden um einen Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, ist Gerichtsstand Hamburg. RABOT CHARGE ist jedoch berechtigt, den Unternehmer auch an seinem Geschäftssitz zu verklagen. Im Falle eines Vertragsabschlusses mit einem Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, ist Gerichtsstand Hamburg, sofern der Kunde nach Vertragsabschluss mit RABOT CHARGE seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland verlegt hat. Dies gilt auch, wenn der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Kunden im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
Da der Vertrieb der von RABOT CHARGE angebotenen Stromtarife ausschließlich über das Internet erfolgt, können entsprechend diesem Vertriebsmodell alle rechtsgeschäftlichen Handlungen, wie z.B. Bestätigungen zum Vertrag, Angebote, Vertragsannahmen sowie weitere Mitteilungen, die Vertragsrelevanz entfalten,
abweichend von den Regelungen der StromGVV auch in Textform – also per E-Mail – erfolgen.
Der Kunde ist verpflichtet, den mit einem Ausweis versehenen Beauftragten von RABOT CHARGE, des
Netzbetreibers oder des Messstellenbetreibers Zutritt zu seinem Grundstück und Räumen zu gestatten,
soweit dies zur Vertragsbegründung, Vertragsbeendigung, Ermittlung preislicher Bemessungsgrundlagen, zur Ablesung der Messeinrichtungen oder zur Unterbrechung der Belieferung erforderlich ist. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Messeinrichtungen beim Betretungstermin zugänglich sind.
Im Fall der Kündigung durch den Kunden wird RABOT CHARGE alle für einen zügigen Lieferantenwechsel erforderlichen Erklärungen abgeben. RABOT CHARGE kann dem Kunden im Falle des Lieferantenwechsels kein besonderes Entgelt berechnen. Der Kunde erhält eine Schlussrechnung bezogen auf den Zeitpunkt des Endes der Versorgung durch RABOT CHARGE.
XIX. Datenschutz
XX. Schlichtungsstelle und Online-Streitbeilegung
XXIII. Kunden werben Kunden Programm
Das massenweise Anwerben von Neukunden (z. B. über Vermittlerportale etc.) ist untersagt und berechtigt nicht zum Erhalt von Prämien. Die Aktion ist nicht mit anderen Aktionsangeboten kombinierbar. Änderungen sind vorbehalten. Die aktuellen Prämien sind den Informationen im Webshop zu entnehmen unter: https://www.rabot.energy/kunden-werben-kunden .
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Lasst uns die Zweifel gemeinsam ausräumen. Wir beraten dich als Neukund:in gerne zu unseren Strompreisen und wie du mit Rabot Energy bis zu 40% bei deinen Stromkosten sparen kannst.
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